Die jüngste Stellungnahme der Werbewirtschaft zu Influencer- und Social-Ads-Kennzeichnung sorgt in Agenturfluren für Unruhe — und in Markenabteilungen für vorsichtige Zurückhaltung. In den Marketing Industry news der vergangenen zwei Wochen dominieren drei Fragen: Wer haftet bei unklarer Kennzeichnung, welche Formate gelten als redaktionell, und wie reagieren Plattformen auf Verbandsempfehlungen.
Was sich konkret geändert hat
Neu ist weniger ein Gesetzestext als eine schärfere Lesart bestehender Regeln. Verbandsvertreter fordern einheitliche Labels in Stories und Short-Form-Videos; einzelne Landesmedienanstalten haben Prüfverfahren angekündigt. Für Brand Manager heißt das: bestehende Creator-Verträge und Freigabeprozesse müssen auf Kennzeichnungsformulierungen geprüft werden — nicht erst, wenn ein Post viral geht.
Was wir Teams raten
Listen Sie alle laufenden Creator-Kooperationen mit Kennzeichnungsstatus. Prüfen Sie, ob Ihre Agentur oder Ihr Inhouse-Team eine einheitliche Checkliste nutzt. Und planen Sie in der nächsten Marketingrunde zehn Minuten nur für „offene Kennzeichnungsfälle“ — das spart später Krisentelefonate.
TrendLotse Magazin begleitet die Debatte fortlaufend; wer eine verdichtete Lage für die eigene Branche braucht, kann ein Branchenbriefing anfragen.